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Lievre - Immobilien
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten,
die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt
und diese an Interessenten im erforderlichen Umfang übermittelt.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages
auch für künftige Vertragsschlüsse.

Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich.
Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der Firma Immobilien J. Lievre nachgewiesenen Anbieter, so ist der Empfänger zur Zahlung einer Courtage in Höhe von 3,57% vom Wirtschaftswert des Vertrages inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet.

Wird eine Rechnung nicht innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum beglichen,
erhebt die Firma Immobilien J. Lievre Zinsen von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz p.a. ab diesem Tag. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann,
beträgt der Zinssatz 8 % Punkte über dem Basiszinssatz p.a.

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Erwerber unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb des Objektes durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage von 3,48 % vom Wirtschaftswert des Vertrages, unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung statt Ankauf oder Ankauf statt Anmietung) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die gleiche Provision ist zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder
gleichwertiges Geschäft zustande kommt.

Ist die von der Firma Immobilien J. Lievre nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Firma Immobilien J. Lievre innerhalb einer Frist
von 14 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche machen den Auftraggeber schadensersatzpflichtig.
Der Makler kann 10 % der entgangenen Provision als Schadensersatz verlangen.
Beiden Seiten ist der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens gestattet.